Erklärung zur Barrierefreiheit
Letzte Aktualisierung: April 2026
Unser Engagement
SeaSpots ist bestrebt, seine Website für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich zu machen, einschließlich Personen mit Behinderungen. Wir sind bestrebt, die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA zu erfüllen, in Übereinstimmung mit dem European Accessibility Act (EAA) und der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit im Internet (2016/2102/EU).
Konformitätsstatus
Wir sind derzeit teilweise konform mit WCAG 2.1 Level AA.
„Teilweise konform" bedeutet, dass einige Teile des Inhalts nicht vollständig dem Zugänglichkeitsstandard entsprechen. Wir arbeiten aktiv daran, alle bekannten Probleme zu beheben.
Bekannte Mängel
Uns sind folgende Einschränkungen bekannt, an deren Behebung wir aktiv arbeiten:
- Einige ältere Seitenabschnitte verfügen möglicherweise nicht über vollständig beschreibende Überschriften oder Landmarks.
- Bestimmte Drittanbieter-Komponenten unterstützen möglicherweise die Tastaturnavigation nicht vollständig.
- Einige dynamische Inhaltsaktualisierungen werden möglicherweise von Hilfstechnologien nicht in allen Situationen angekündigt.
Wir beabsichtigen, alle bekannten Probleme im Rahmen unseres fortlaufenden Barrierefreiheitsprogramms zu beheben.
Technische Spezifikationen
Diese Website nutzt die folgenden Technologien für die Konformität mit WCAG 2.1:
- HTML
- CSS
- JavaScript
- WAI-ARIA
Rückmeldung und Kontakt
Wir freuen uns über Rückmeldungen zur Barrierefreiheit unserer Website. Wenn Sie auf Hindernisse stoßen oder Vorschläge haben:
E-Mail: support@seaspots.com
Wir bemühen uns, auf Rückmeldungen zur Barrierefreiheit innerhalb von 5 Werktagen zu antworten.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Barrierefreiheitsbeschwerde nicht zufrieden sind, haben Sie das Recht, sich an die zuständige nationale Durchsetzungsbehörde in Ihrem Wohnsitzland zu wenden.
Für Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland ist die zuständige Behörde: Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) Website: bfit-bund.de
Für Nutzerinnen und Nutzer in der EU ist die zuständige nationale Behörde die nach Artikel 9 der Richtlinie 2016/2102/EU in Ihrem Mitgliedstaat bestimmte Stelle.